Der Mundatwald, und die Verordnung 212
_________________________________________________________________________________________________________
Etwa 40km² großes Gebiet zwischen Weißenburg(Elsass) und Bad Bergzabern.
♦
1946 wurde der Mundatwald von der Französischen Militärregierung
unter deren Gebietshoheit gestellt.
♦
Dies wurde 1949 mit der "Verordnung 212" bestätigt.
Am 1. Mai 1986 wurde diese Verordnung aufgehoben, seitdem ist der Mundatwald
wieder uneingeschränkt deutsches Hoheitsgebiet.
♦
Eigentümer des Mundatwald jedoch ist die Französische Republik, mit Ausnahme der Guttenburg.