Der Mundatwald, und die Verordnung 212

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Etwa 40km² großes Gebiet zwischen Weißenburg(Elsass) und Bad Bergzabern.

1946 wurde der Mundatwald von der Französischen Militärregierung

unter deren Gebietshoheit gestellt.                                                                                             

Dies wurde 1949 mit der "Verordnung 212" bestätigt.

 


 

 

 

Am 1. Mai 1986 wurde diese Verordnung aufgehoben, seitdem ist der Mundatwald

wieder uneingeschränkt deutsches Hoheitsgebiet.

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Eigentümer des Mundatwald jedoch ist die Französische Republik, mit Ausnahme der Guttenburg.

 

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