Der Mundatwald, und die Verordnung 212

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Etwa 40km² großes Gebiet zwischen Weißenburg(Elsass) und Bad Bergzabern.

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1946 wurde der Mundatwald von der Französischen Militärregierung

unter deren Gebietshoheit gestellt.                                                                                             

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Dies wurde 1949 mit der "Verordnung 212" bestätigt.

 


 

 

 

Am 1. Mai 1986 wurde diese Verordnung aufgehoben, seitdem ist der Mundatwald

wieder uneingeschränkt deutsches Hoheitsgebiet.

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Eigentümer des Mundatwald jedoch ist die Französische Republik, mit Ausnahme der Guttenburg.

 

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